
Sie wissen von einem Haus, das verkauft werden soll? Geben Sie uns den Tipp – wir machen die Arbeit, Sie bekommen 10 Prozent unserer Nettoprovision.
Für wen sich ein Tipp lohnt
Ihr Tipp ist bares Geld wert.
Du hast einen großen Bekanntenkreis und bist in deiner Nachbarschaft gut vernetzt? Ein Kollege möchte sein Haus verkaufen, die Nachbarn ziehen um, du weißt von einem Grundstück? Gib uns den Tipp – wir machen die Arbeit, du verdienst mit.
Sie sind ohnehin schon im Haus.
Handwerker, Bestatter, Steuerberater, Pflegedienste, Umzugsunternehmen, Hausverwaltungen: Sie erfahren oft als Erste, dass eine Immobilie verkauft werden soll. Wir zahlen 10 Prozent unserer Nettoprovision und melden uns bei Ihrem Kunden so, dass es Ihnen nicht schadet.
Der Ablauf, vom Tipp bis zur Auszahlung
Sie geben uns den Tipp
Über das Formular oder per Anruf. Wir brauchen Art und Anschrift der Immobilie und den Namen des Eigentümers. · Sie
Wir prüfen und bestätigen
Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung, dass der Kontakt für uns neu ist. Damit ist Ihr Anspruch gesichert. · ZETA
Wir nehmen Kontakt auf
Behutsam und mit Bezug auf Sie, wenn Sie das möchten. Ohne Druck, ohne Kaltakquise-Masche. · ZETA
Maklervertrag kommt zustande
Sie werden informiert. · ZETA
Notartermin
Die Immobilie ist verkauft. · ZETA
Auszahlung
Sobald unsere Provision vollständig auf unserem Konto eingegangen ist, überweisen wir Ihnen 10 Prozent der Nettocourtage. · ZETA
Was Ihr Tipp wert sein kann
Ziehen Sie den Regler auf den Preis, den die Immobilie voraussichtlich erzielt, oder tippen Sie ihn ein. Darunter steht, was Ihnen als Tippgeber davon zusteht.

Unverbindliches Rechenbeispiel. Die tatsächliche Tippgeberprovision beträgt 10 % der von ZETA vereinnahmten Nettocourtage und entsteht erst mit dem wirksamen Abschluss des Kaufvertrags. Angaben ohne Gewähr.
Rechenbeispiel
| Kaufpreis | 450.000 € |
| Unsere Courtage 3,57 % inkl. MwSt. | 16.065,00 € |
| davon netto (3 %) | 13.500 € |
| Ihre Tippgeberprovision von 10 % | 1.350 € |
Nach oben keine Grenze. Beispielrechnung, die tatsächliche Höhe hängt vom Kaufpreis und der vereinbarten Courtage ab.
Voraussetzungen
- Das Objekt ist uns noch nicht bekannt und nicht in unserem System hinterlegt.
- Das Objekt wird noch nicht öffentlich angeboten oder von einem anderen Makler vermittelt.
- Es kommt ein gültiger Maklervertrag mit dem Eigentümer zustande.
- Der Verkauf wird beim Notar abgeschlossen.
- Unsere Provision ist vollständig bei uns eingegangen.
- Sie unterliegen keinem Standesrecht und haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zum Eigentümer, etwa als Anwalt oder Steuerberater zu seinem Mandanten.
- Der Tipp erfolgt rechtmäßig, ohne Täuschung und ohne unzulässige Kaltakquise.
Rechtlicher Hinweis
Erreichen die Tippgeberprovisionen mehr als 256 Euro im Jahr, müssen Privatpersonen sie als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG versteuern. Wer häufiger als gelegentlich als Tippgeber auftritt, kann umsatzsteuerpflichtig werden – bitte weisen Sie uns darauf hin, damit wir die Provision korrekt abrechnen können.
Vergewissern Sie sich bitte, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Eigentümers zulässig ist.
Anwälte, Steuerberater und Notare dürfen für die Vermittlung von Mandanten keine Provision annehmen (§ 49b Abs. 3 BRAO). Diese Gruppe sprechen wir über Empfehlungen an, nicht über Provisionen.
