Sachverständigengutachten im Überblick
Für einen Verkauf reicht meist unsere Marktwerteinschätzung. Manchmal braucht es mehr: einen Wert, den ein Dritter anerkennen muss. Dafür arbeiten wir mit einem Kooperationspartner zusammen, dessen Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind.
Je nach Anlass vermitteln wir ein Kurzgutachten zur Orientierung, ein ausführliches Verkehrswertgutachten, das bei Finanzamt und Gericht vorgelegt werden kann, oder ein Gutachten zur Restnutzungsdauer, mit dem sich bei vermieteten Immobilien die Abschreibung prüfen lässt. Auch Gewerbeobjekte, Beleihungswerte und Energieausweise sind möglich.
Typische Anlässe sind Erbschaft und Schenkung, Scheidung oder Trennung, Kauf und Verkauf sowie Auseinandersetzungen unter Miterben. Begutachtet werden Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und Grundstücke.
Wie wir arbeiten
ZETA Immobilien vermittelt diese Leistungen und führt sie nicht selbst aus. Wir haben Kooperationspartner, mit denen wir eng zusammenarbeiten, um Ihnen ein Rundum-Paket bieten zu können.












